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   BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81   

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BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81 (https://dejure.org/1982,1047)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1982 - 8 C 34.81 (https://dejure.org/1982,1047)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1982 - 8 C 34.81 (https://dejure.org/1982,1047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1982, 992
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Die Unwirksamkeit einer satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung hat im Erschließungsbeitragsrecht keinen Einfluß auf die Gültigkeit der Verteilungsregelung (wie Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seinen Urteilen vom 7. März 1980 (- BVerwG 4 C 40.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70 [73 ff.]) und vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35 S. 76 [79]) begründet und zuletzt in seinem Urteil vom 19. Februar 1982 (- BVerwG 8 C 27.81 -) bestätigt.

    Bereits im Urteil vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - a.a.O., ebenso Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -)ist das Bundesverwaltungsgericht der Meinung des Berufungsgerichts entgegengetreten, ein Zuschlag von - wie hier - 50 vom Hundert auf die nach der Beitragsstaffelung maßgeblichen Vomhundertsätze für Grundstücke in Kern- und Gewerbegebieten genüge nicht den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG.

    Beizupflichten ist dem Berufungsgericht allerdings in der Ansicht, daß eine durch Satzung angeordnete Tiefenbegrenzung (auch) in qualifiziert beplanten Gebieten unzulässig ist (Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -).

    Sie verhält sich ausschließlich dazu, in welchem Umfang ein der Beitragspflicht unterliegendes Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen ist, bezieht sich also ausschließlich auf diese Vorschrift und nicht auf die ihr nachfolgende Regelung in § 131 Abs. 2 und 3 BBauG (vgl. im einzelnen Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -).

  • BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seinen Urteilen vom 7. März 1980 (- BVerwG 4 C 40.78 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70 [73 ff.]) und vom 23. Mai 1980 (- BVerwG 4 C 83-91.79 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35 S. 76 [79]) begründet und zuletzt in seinem Urteil vom 19. Februar 1982 (- BVerwG 8 C 27.81 -) bestätigt.

    Das Ergebnis der danach vorzunehmenden Umrechnung Baumassenzahl - Geschoßzahl bedarf nicht noch einer "Kompensation" etwa der Art, daß der Artzuschlag besonders hoch sein müßte (vgl. Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - a.a.O. [73]).

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Wenn nach dem Gesetz eine grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen der Kostenspaltung und der Vorausleistung besteht, verbietet sich die Annahme, es solle der Gemeinde zusätzlich möglich sein, die Vorzüge beider vom Gesetz vorgesehenen Instrumente gleichzeitig für sich in Anspruch zu nehmen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 64.70 - BVerwGE 38, 152 [159]).
  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluß vom 30. Juni 1970 (- BVerwG IV B 49.70 -) ausgeführt, die endgültige Herstellung von Teileinrichtungen einer Erschließungsanlage könne nicht eine Erleichterung der Anforderungen an Vorausleistungen begründen, die für einen solchen Fall vom Gesetz an sich nicht gedacht seien.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    In diesem Sinne absehbar ist eine Herstellung nur, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteile vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 5 [7] und vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 [24 f.]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Der Vorteilsausgleich hat sich deshalb an der durch die Erschließung ermöglichten, hier durch die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse ausgedrückten baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu orientieren (vgl. Urteil vom 20. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Der erkennende Senat hat - im Ergebnis weitergehend - im Urteil vom 10. Juni 1981 (- BVerwG 8 C 20.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 40 S. 15 [17 ff.]) entschieden, selbst ein Verteilungsmaßstab, der bei einer Verteilung nach der Summe der Grundstücks- und Geschoßflächen für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten einen Zuschlag von 10 vom Hundert auf diese Summe vorsieht, sei nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 1979 (- BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 [245 f.]) näher dargelegt, daß ein solcher Maßstab § 131 Abs. 3 BBauG gerecht wird.
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    Daraus folgt unter anderem: Eine Teilbeitragserhebung gemäß § 127 Abs. 3 BBauG kann nur erfolgen, wenn in der Satzung eine entsprechende Bestimmung enthalten ist (vgl. § 132 Nr. 3 BBauG), während ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kostenspaltung und der Herstellung der Teilanlage nicht erforderlich ist (Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 S. 37 [40]).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
    In diesem Sinne absehbar ist eine Herstellung nur, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteile vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 5 [7] und vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 [24 f.]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

  • BVerwG, 26.01.1979 - IV C 61.68
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Mit diesem Erfordernis hat der Gesetzgeber das ursprünglich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Absehbarkeit der Herstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1982 - 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 53 und vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ) gesetzlich festgeschrieben.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    In einem die Erhebung einer Vorausleistung rechtfertigenden Sinne ist die endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage nur dann "absehbar", wenn sie innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 52 [54]).

    Das hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 28. Oktober 1981 (BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [192 f.]) und vom 19. März 1982 (BVerwG 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 52 [54]) im einzelnen dargelegt.

  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

    Die Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag setzt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB voraus, dass die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 21).

    Eine solche Wahlfreiheit besteht allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen sowohl für das eine als auch das andere Vorgehen erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Eine Kombination der Vorfinanzierungsinstrumente Vorausleistung und Kostenspaltung dergestalt, dass auf die der Vorausleistung eigentümliche zeitliche Beschränkung, d.h. den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Vorausleistung und der endgültigen Herstellung der gesamten Erschließungsanlage, verzichtet werden könnte, ist jedoch ausgeschlossen (BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen

    Sie steht auch - unabhängig davon, an welcher Stelle sie in der Beitragssatzung geregelt ist - in keinem so engen rechtlichen Zusammenhang mit der Verteilungsregelung, dass ihre Ungültigkeit die Gültigkeit der Verteilungsregelung und damit der Satzung insgesamt berühren könnte (BVerwG, U.v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 - juris Rn. 19; U.v. 19.2.1982 - 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61/65).
  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 52 m. weit. Nachw.) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Erhebung einer Vorausleistung nur zulässig ist, wenn mit der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage, deren voraussichtlich entstehender Erschließungsaufwand der Heranziehung zugrunde liegt, in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 1980 - 4 C 40.78 - und vom 13. März 1982 - 8 C 34.81 -.

    Die Steigerung der Vomhundertsätze ist an die Steigerungsrate in § 17 Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der bis zum Inkrafttreten der vierten Verordnung zu ihrer Änderung am 27. Januar 1990 (BGBl. I Seite 127) maßgebenden Fassung angelehnt, mithin daran, dass die höchste zulässige Geschosszahl bei vier- und fünfgeschossig bebaubaren Grundstücken nach § 13 BauNVO gleich und deshalb eine Differenzierung der Vomhundertsätze nicht erforderlich ist, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1979 - IV C 61-68 und 80-84.75 - und vom 19. März 1982 - 8 C 34.81 -, alle zitiert nach juris; Driehaus, 9. Auflage, § 18 Rd-Nr. 67; a.A. wohl Sächsisches OVG, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, zitiert nach juris.

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Die Unwirksamkeit einer satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung hat im Erschließungsbeitragsrecht keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Verteilungsregelung (BVerwG, Urteil vom 19.03.1982 - 8 C 34.81 - DÖV 1982, 992).
  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

    Auch wenn der Satzungsgeber nicht gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Steigerung der Belastung mit der Steigerung der bebauungsrechtlich zulässigen Geschoßflächen deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1982 -8 C 34/81-, zitiert nach Juris; Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - KStZ 1981, 9 zu der BauNVO in der bis 26. Januar 1990 geltenden Fassung), kann dies gleichwohl Orientierungsrahmen für den Satzungsgeber sein.
  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Ob die Beklagte die Klägerin ohne Aufwandsspaltungsbeschluss zu Vorausleistungen für den Ausbau einer Teileinrichtung heranziehen konnte (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 05.07.2006 - 5 UZ 2743/05 -, juris Rn. 4, 17; Nds. OVG, Beschl. v. 08.02.1993 - 9 M 3904/92, 3905/92, 3906/92 -, n.v.; Bay. VGH, Beschl. v. 15.07.2008 - 6 CS 08.950 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.03.1982 - 8 C 34/81 -, juris Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen, weil ein entsprechender Mangel jedenfalls durch den nachträglich durch den Rat gefassten Aufwandsspaltungsbeschluss geheilt wurde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 9 PA 104/09 -, n.v.; Bay. VGH, Beschl. v. 15.07.2008 - 6 CS 08.950 -, juris Rn. 2).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Es ist nämlich nicht geboten, dass die Steigerung der Beitragsbelastung der Grundstücke identisch mit der Steigerung der bebauungsrechtlichen oder sonstigen Nutzbarkeit des Grundstücks erfolgt, worauf die Beklagte zutreffend hinweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1982 - 8 C 34/81 -, KStZ.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 73.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 76.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 75.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
  • VG Lüneburg, 06.07.2005 - 3 A 51/03

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Straßenausbaubeitrag; Ausbaumaßnahmen

  • VG Köln, 13.02.2007 - 17 K 5025/05

    Erschließungsbeitrag; Köln; Niederkasseler Straße; Aufwandsverteilung;

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